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   VGH Bayern, 21.05.2015 - 11 ZB 15.50009   

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https://dejure.org/2015,13884
VGH Bayern, 21.05.2015 - 11 ZB 15.50009 (https://dejure.org/2015,13884)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.05.2015 - 11 ZB 15.50009 (https://dejure.org/2015,13884)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - 11 ZB 15.50009 (https://dejure.org/2015,13884)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Asylverfahren; Verletzung des rechtlichen Gehörs (verneint); Fehlen von Entscheidungsgründen (verneint)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags

  • rewis.io

    Kein Verfahrensmangel durch Fehlen der Entscheidungsgründe oder durch Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 71 Abs. 1; AsylVf0G § 78 Abs. 3 Nr. 3
    Zuständigkeit für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2015 - 11 ZB 15.50009
    Das ist nur der Fall, wenn die Entscheidungsgründe vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstands fehlen oder sich als derart verworren oder unverständlich darstellen, dass sie unbrauchbar sind (BVerwG, B.v. 25.9.2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 08.07.1996 - 2 BvR 96/95

    Zur Belehrung von Asylbewerbern über die Pflicht zur Mitteilung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2015 - 11 ZB 15.50009
    So durfte jedenfalls der Kläger, auf dessen Empfängerhorizont abzustellen ist (vgl. BVerfG, B.v. 8.7.1996 - 2 BvR 96.95 - InfAuslR 1997, 87 - juris Rn. 22), die getroffene Entscheidung verstehen.
  • VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771

    Konversion eines Iraners zum Christentum - Überraschungsentscheidung

    Das ist nur der Fall, wenn die Entscheidungsgründe vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstands fehlen oder sich als derart verworren oder unverständlich darstellen, dass sie unbrauchbar sind (BVerwG, B.v. 25.9.2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 21.5.2015 - 11 ZB 15.50009 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.01.2020 - 14 ZB 19.30400

    Anforderungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

    Das ist nur der Fall, wenn die Entscheidungsgründe vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstands fehlen oder sich als derart verworren oder unverständlich darstellen, dass sie unbrauchbar sind (BVerwG, B.v. 25.9.2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 21.5.2015 - 11 ZB 15.50009 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.07.2023 - 14 ZB 22.31080

    Zur Frage eines Erkenntnismittels im Asylverfahren als "selbständiges" Angriffs-

    Nach diesem klägerischen Vortrag ist jedoch nicht feststellbar, dass die Entscheidungsgründe im Hinblick auf die Prüfung des subsidiären Schutzes vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstands fehlen oder sich als derart verworren oder unverständlich darstellen, dass sie unbrauchbar sind (BVerwG, B.v. 25.9.2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 21.5.2015 - 11 ZB 15.50009 - juris Rn. 2 m.w.N.), wobei eine "Verworrenheit" oder "Unverständlichkeit" der Entscheidungsgründe klägerseits schon nicht behauptet wird und ein Übergehen "einzelner Ansprüche" oder einzelner "selbständiger" Angriffs- und Verteidigungsmittel (vgl. § 146 ZPO sowie BFH, U.v. 23.4.1998 a.a.O. Rn. 13; U.v. 7.11.2000 a.a.O. S. 159; U.v. 2.10.2001 - IX R 25/99 - BFH/NV 2002, 363; jeweils zum Asylrecht BVerwG, B.v. 5.6.1998 - 9 B 412.98 - NJW 1998, 3290; B.v. 9.6.2008 - 10 B 149.07 - BeckRS 2008, 36562 Rn. 5; B.v. 30.6.2009 - 10 B 69.08 - juris Rn. 2) nicht vorliegt sowie gegen einen Verfahrensmangel nach § 138 Nr. 6 VwGO spricht, dass sich vorliegend aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, B.v. 5.6.1998 a.a.O.; B.v. 9.6.2008 a.a.O.; B.v. 30.6.2009 a.a.O.), mit dem sich die Antragsbegründung entgegen § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG nicht näher befasst, eine eigenständige verwaltungsgerichtliche Begründung zur Verneinung subsidiären Schutzes erschließen lässt.
  • VGH Bayern, 09.01.2020 - 14 ZB 19.30108

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Asylverfahren

    Das ist nur der Fall, wenn die Entscheidungsgründe vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstands fehlen oder sich als derart verworren oder unverständlich darstellen, dass sie unbrauchbar sind (BVerwG, B.v. 25.9.2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 21.5.2015 - 11 ZB 15.50009 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.01.2020 - 14 ZB 19.30023

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in Asylstreitverfahren

    Das ist nur der Fall, wenn die Entscheidungsgründe vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstands fehlen oder sich als derart verworren oder unverständlich darstellen, dass sie unbrauchbar sind (BVerwG, B.v. 25.9.2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 21.5.2015 - 11 ZB 15.50009 - juris Rn. 2 m.w.N.).
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